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Kaufmännische Ausbildungen


Viele Leute kennen Bethel für die Krankenhäuser und Einrichtungen, doch wer sitzt eigentlich dahinter?

Seit mehr als 150 Jahren arbeitet Bethel ganz unter dem Motto für Menschen da sein. Mit mittlerweile mehr als 24.000 Mitarbeitenden an über 280 Standorten setzen die v. Bodelschwinghschen Stiftungen sich tagtäglich dafür ein, eine Gemeinschaft zu bilden, in der junge und alte, gesunde und kranke, behinderte und nicht-behinderte Menschen selbstverständlich zusammenleben können.

Als größtes diakonisches Unternehmen Europas und Bielefelds zweitgrößter Arbeitgeber ist Bethel besonders für junge und wirtschaftsinteressierte Menschen attraktiv, da wir ihnen ein breites Spektrum an spannenden kaufmännischen Tätigkeiten bieten können. Für die Stiftungen haben die Ausbildungen im Verwaltungsbereich einen hohen Stellenwert, da hier jungen Menschen zukunftsorientiert in das Berufsleben eingegliedert werden und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, aktiv an Ideen mitzuarbeiten und diese umzusetzen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung stehen unseren fertigen Azubis alle Türen offen. Sie können in den verschiedenen Verwaltungs- und Managementbereichen tätig werden oder sich durch weiterführende Qualifizierungen auf bestimmte Fachgebiete spezialisieren. Die kaufmännische Ausbildung in Bethel bildet somit eine solide Basis für eine erfolgreiche berufliche Zukunft.
 
v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Stiftung Bethel
Kaufmännische Ausbildung
Königsweg 1
33617 Bielefeld
 
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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